Veräußerungsgewinn bei gewerblichen Grundstückshandel
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31.08.2016, 09:49
Beitrag: #3
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RE: Veräußerungsgewinn bei gewerblichen Grundstückshandel
ui, hab ich Dich im Urlaub gestört...
Es handelt sich bei dem Grundstück um Umlaufvermögen, da es um gewerblichen Grundstückshandel geht. Es gab daher seit der Einlage auch keine Abschreibungen. Die Einlage erfolgte zum Teilwert ohne Berücksichtigung vorheriger Abschreibungen, da die Anschaffung des Grundstücks bereits zig Jahre zurücklag. D.h. eigentlich wäre es so, dass nur die stillen Reserven zu versteuern sind. Aber das Ergebnis erscheint mir komisch, weil im privaten Bereich gem. § 23 III 4 EStG Abschreibungen in Abzug zu bringen sind. Kann das sein, dass der betriebliche Bereich hier besser steht als der private Bereich? Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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Veräußerungsgewinn bei gewerblichen Grundstückshandel - Vorwitzig - 30.08.2016, 14:49
RE: Veräußerungsgewinn bei gewerblichen Grundstückshandel - phönix - 30.08.2016, 22:44
RE: Veräußerungsgewinn bei gewerblichen Grundstückshandel - Vorwitzig - 31.08.2016 09:49
Veräußerungsgewinn bei gewerblichen Grundstückshandel - showbee - 31.08.2016, 10:09
Veräußerungsgewinn bei gewerblichen Grundstückshandel - showbee - 31.08.2016, 10:24
RE: Veräußerungsgewinn bei gewerblichen Grundstückshandel - phönix - 31.08.2016, 11:18
RE: Veräußerungsgewinn bei gewerblichen Grundstückshandel - Vorwitzig - 31.08.2016, 12:19
RE: Veräußerungsgewinn bei gewerblichen Grundstückshandel - phönix - 31.08.2016, 15:30
RE: Veräußerungsgewinn bei gewerblichen Grundstückshandel - Vorwitzig - 31.08.2016, 16:02
RE: Veräußerungsgewinn bei gewerblichen Grundstückshandel - Jive - 04.09.2016, 23:24
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