Umsatzsteuer bei Liebhaberei
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10.06.2016, 09:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.06.2016 19:54 von taxpert.)
Beitrag: #6
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RE: Umsatzsteuer bei Liebhaberei
Liebhaberei kann hier grundsätzlich vorliegen
Auszug aus Leitfaden Gewinnerzielungsabsicht "Liebhaberei kann sich ergeben aus ... ... der Wesensart der Tätigkeit und Art der betriebswirtschaftlichen Führung Struktur und Art der Tätigkeit können darauf hindeuten, dass hieraus eine nachhaltige Erzielung von positiven Einkünften nicht möglich ist, z. B. bei einem - Schriftsteller, dessen Werke nur einen kleinen Käuferkreis ansprechen; - land- und forstwirtschaftlichen Betrieb (z. B. Pferdezucht mit nur wenigen Zuchttieren), der erkennbar aus Passion bewirtschaftet wird; - nebenberuflich ausgeübten Weinhandel mit eingeschränkten Vertriebswegen10. Ebenso kann gegen eine Einkunftserzielungsabsicht sprechen, wenn die Tätigkeit betriebswirtschaftlich nicht geeignet ist, einen Totalerfolg zu erreichen, z. B. bei - fehlender / geringer Werbung; - [undefined=undefined]kleinem Kundenkreis[/undefined]; - zu hohen Fixkosten; - [undefined=undefined]überhöhten Investitionen[/undefined]; - fehlender betriebswirtschaftlicher Kalkulation oder Ergebnisprognose." Für den 129er sehe ich zwar eine grundsätzliche Möglichkeit, aber hier wären die Kollegen in der Nachweispflicht! Das mit der USt verstehe ich aber auch nicht! Übereifriger Anwärter vielleicht? taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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