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Umsatzsteuer bei Liebhaberei
09.06.2016, 11:45
Beitrag: #2
RE: Umsatzsteuer bei Liebhaberei
(09.06.2016 09:55)Oliver Thomas schrieb:  Nun flattern auch Umsatzsteuerbescheide ins Haus. Erläuterung in den Umsatzsteuerbescheiden: "... dass es sich bei dem Gewerbe um Liebhaberei handelt und keine Gewinnerzielungsabsicht besteht"

Also vielleicht habe ich das falsch gelernt. Aber Gewinnerzielungsabsicht bei der Umsatzsteuer?
§ 2 UStG bringt die Erleuchtung:

(1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt ...


Damit entfällt die USt-Nachzahlung -> und nun kann sie ja auf Kleinunternehmer machen und spart sich den teuren Steuerberater Rolleyes

Und § 129 AO ist ja wohl nur lächerlich. Eigentlich sollte man dem Finanzamt zum Einspruch gleich die Kostenrechnung dazulegen.
Wahrscheinlich würde ich den Einspruch gar nicht begründen, sondern freundlich bitten, zu erläutern, warum § 129 angewendet wurde.
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RE: Umsatzsteuer bei Liebhaberei - tosch - 09.06.2016 11:45

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