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Umsatzsteuer bei Liebhaberei
09.06.2016, 09:55
Beitrag: #1
Umsatzsteuer bei Liebhaberei
Hallo zusammen,

ich bin ehrlich gesagt ein wenig verwirrt. Kurz zum Fall, der m. E. nicht kompliziert ist.

Mandantin macht in 2009 einen kleinen Gewerbebetrieb auf und designt und bedruckt T-Shirts für Kinder (Kindergartenalter). Sie selbst arbeitet 4 Tage die Woche bei einer großen Versicherung und kümmert sich 1 Tag die Woche um den Betrieb. 2009 ist ein kleiner Verlust entstanden und der Bescheid steht nicht unter Vorbehalt und hat auch keine Vorläufigkeit. In 2010 entsteht zur Erstbeschaffung ein höherer Verlust (noch vierstellig). Sie hat eine Verkaufsseite bei Dawanda und verkauft hier und da im Kindergarten etc. einige T-Shirts.

Ab 2010 sind alle Bescheide unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangen. Die Verluste ab 2010 werden von Jahr zu Jahr deutlich geringer (nie höher als 1.500 EUR), aber eine positive Totalgewinnprognose ist wohl nicht möglich, da sie ihre Haupttätigkeit nicht weiter zurückfahren kann und die Steuerberatungskosten allein den Jahresumsatz wegfressen :/

Nun flattern berichtigte Bescheide ins Haus. Gewinnerzielungsabsicht nicht gegeben. 2009 wird aufgrund 129 AO berichtigt. Das kann ich nicht nachvollziehen...Wenn es so leicht sein soll einen Bescheid nach 129 zu ändern (ohne vorhandene Vorläufigkeit ohne weitere Erläuterung - nur mit dem Satz dass die Gewinnerzielungsabsicht nicht vorhanden ist), dann möchte ich das künftig auch dürfen.

Nun flattern auch Umsatzsteuerbescheide ins Haus. Erläuterung in den Umsatzsteuerbescheiden: "... dass es sich bei dem Gewerbe um Liebhaberei handelt und keine Gewinnerzielungsabsicht besteht"

Also vielleicht habe ich das falsch gelernt. Aber Gewinnerzielungsabsicht bei der Umsatzsteuer?

Ein Anruf beim FA erbrachte nur eine übel gelaunte Sachbearbeiterin, welche meinte dass "telefonisch gar nichts geht" und wir Einspruch einlegen sollen. Auf meine Frage warum in Umsatzsteuerbescheiden von Gewinnerzielungsabsicht gesprochen wird blieb unbeantwortet (Copy Paste Problem). Mein Hinweis, dass auf unsere Mandantin sämtliche Eigenschaften einer umsatzsteuerlichen Unternehmerin zutreffen wurde nicht beantwortet. Unsere Mandantin kann jedes T-Shirt vorlegen, dass noch nicht in den Verkauf gegangen ist. Es wird eine ständige undlückenlose Inventur gelebt. Es gibt keinerlei Privatentnahmen, wir haben keinerlei Kosten verbucht, die nicht eindeutig dem Betrieb zuzuordnen sind.

Ich frage mich nun, wie ich weiter vorgehen soll. Es geht nur um knapp 1.800 EUR USt, aber dennoch..

Viele Grüße
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Umsatzsteuer bei Liebhaberei - Oliver Thomas - 09.06.2016 09:55

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