Beerdigungskosten
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27.04.2016, 19:03
Beitrag: #1
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Beerdigungskosten
A stirbt, Nachlass überschuldet.
Daraufhin schlagen die EF und die Schwester (nebst Kindern) die Erbschaft aus. Die Beerdigungskosten zahlt die Schwester an die verwitwete EF, da diese mittellos ist. Das FA erkennt nun die Beerdigungskosten nicht an, da das Erbe ausgeschlagen wurde und sie damit keine Erben mehr sind (§ 1967 fflg. BGB). Die Kosten wären damit nicht mehr zwangsläufig. Ein sittliche Verpflichtung besteht nur zu unterhaltspfl. Personen ( § 1615). Hier die EF, aber die Kosten hat ja letztlich die Schwester getragen. Hätten die "Erben", eigentlich nun Nichterben, die Beerdigungskosten verweigern sollen zu bezahlen? Oder wie. Wie seht Ihr die Möglichkeit eine steuerl. Berücksichtigung als agB bei der Schwester. |
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Nachrichten in diesem Thema |
Beerdigungskosten - Opa - 27.04.2016 19:03
RE: Beerdigungskosten - phönix - 27.04.2016, 23:58
RE: Beerdigungskosten - showbee - 28.04.2016, 09:51
RE: Beerdigungskosten - Opa - 28.04.2016, 11:09
RE: Beerdigungskosten - Meandor - 03.05.2016, 07:32
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