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Unterlassene Wertaufholung als neue Tatsache
14.03.2016, 16:16
Beitrag: #4
RE: Unterlassene Wertaufholung als neue Tatsache
(14.03.2016 15:52)tolledeu schrieb:  lt. FG Nürnberg ist eine TW-Afa bei Grundstücken innerhalb der ersten 10 Jahre nach Anschaffung grundsätzlich nicht möglich. FG vom 03.09.2014 7 K 1452/11 (mit Rev. X R 58/14).

richtig, das Urteil handelt allerdings von Anlagevermögen. In meinem Fall war es typisches Umlaufvermögen. Und noch dazu erfolgte in meinem Fall die zwischenzeitliche Teilwertafa satte 11 Jahre nach Anschaffung...

schönen Tag noch

phönix
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RE: Unterlassene Wertaufholung als neue Tatsache - phönix - 14.03.2016 16:16

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