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Unterlassene Wertaufholung als neue Tatsache
14.03.2016, 15:52
Beitrag: #3
RE: Unterlassene Wertaufholung als neue Tatsache
lt. FG Nürnberg ist eine TW-Afa bei Grundstücken innerhalb der ersten 10 Jahre nach Anschaffung grundsätzlich nicht möglich. FG vom 03.09.2014 7 K 1452/11 (mit Rev. X R 58/14).

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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RE: Unterlassene Wertaufholung als neue Tatsache - tolledeu - 14.03.2016 15:52

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