"Wohnzwecke" bei § 23
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03.02.2016, 12:47
Beitrag: #1
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"Wohnzwecke" bei § 23
Mandant hat in 2012 2 direkt aneinander liegende Grundstücke gekauft, aber 2 unterschiedl. Flur-Nr. Auf einem steht das genutzte Haus, der Rest wird nur als Weide für die Pferde usw. genutzt.
Die Grundstücke sind durch nichts abgegrenzt und wurden damals in einer Summe mit Haus gekauft. Sind eben nur 2 Flurstücke. Nun will er das unbebaute Grundstück verkaufen. Fällt das unter § 23, oder gilt dies auch zu "eigenen Wohnzwecken genutzt"? Wenn nicht, wie soll der Anschaffungswert ermittelt werden? Bodenrichtwert? Wie gesagt: Kaufpreis ist einheitlich Betrag X für beide Grundstücke und Haus. |
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"Wohnzwecke" bei § 23 - Opa - 03.02.2016 12:47
RE: "Wohnzwecke" bei § 23 - phönix - 03.02.2016, 14:40
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RE: "Wohnzwecke" bei § 23 - phönix - 03.02.2016, 16:06
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