Grundlagenbescheid 2 Jahre
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01.02.2016, 20:43
Beitrag: #6
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RE: Grundlagenbescheid 2 Jahre
Ist auch m.E. klär änderbar, da die Festsetzungsfrist für die Est 2012 noch nicht abgelaufen ist.
171 abs. 10) greift dann, wenn die festsetzungsfrist für die Est schon abgelaufen ist und dann ein Grundlagenbescheid erlassen wird. Dann kann innerhalb von 2 Jahren nach erlaß des Grundlagenbescheides noch die Est geändert werden, obwohl die Festsetzungsfrist für die Est schon um ist oder sogar schon bei erlass um war. "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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Grundlagenbescheid 2 Jahre - Opa - 21.01.2016, 18:07
RE: Grundlagenbescheid 2 Jahre - Stadtkatze - 22.01.2016, 22:44
RE: Grundlagenbescheid 2 Jahre - Opa - 25.01.2016, 14:10
RE: Grundlagenbescheid 2 Jahre - Stadtkatze - 25.01.2016, 15:42
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RE: Grundlagenbescheid 2 Jahre - Jive - 01.02.2016 20:43
RE: Grundlagenbescheid 2 Jahre - Opa - 09.03.2016, 12:30
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