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Grundlagenbescheid 2 Jahre
26.01.2016, 08:36
Beitrag: #5
RE: Grundlagenbescheid 2 Jahre
Ohne Näheres zu wissen, gehen wir mal vom schlechtesten Fall aus, nämlich das es eine Antragveranlagung ist.

Die Festsetzungsfrist beginnt für 2012 dann mit Ablauf 31.12.12. Sie dauert vier Jahre und endet am 31.12.16.

Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Bescheid noch erlassen, oder zum Beispiel nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO geändert werden.

Der § 171 Abs. 10 AO wird erst dann notwendig, wenn die 2012er Festsetzung nach dem 31.12.16 noch geändert werden soll.

»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.«
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