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Gewinnermittlung ohne Belege
13.12.2015, 21:53
Beitrag: #4
Gewinnermittlung ohne Belege
In jedem Fall ist eine Schätzung offen zu legen, insbesondere der Rechenweg und die Verprobung, denn die nunmehr erklärte Zahl kann ja in keinem Fall korrekt (Abweichung vom tatsächlichen Gewinn) sein. Insoweit sollte die Erklärung dem Amt schon das Gefühl geben, dass die Schätzung bereits über dem tatsächlichen Gewinn liegt. Aus taktischen Gründen sollte man den Mandanten aber davon in Kenntnis setzen, dass das Amt höchstwahrscheinlich nochmals 20-25% drauf packen will, ob als Gewinn oder/und Verspätungszuschlag. Dazu die Zinsen. Das wird teuer.

Ein weiteres Augenmerk sollte auf den Verjährungsfristen liegen; in 3 Wochen ist bereits 2008 regulär verjährt (Anlaufhemmung plus 4 Jahre). In 2016 könnte man noch auf 2008 zugreifen, wenn man von Fahrlässigkeit ausgeht. Steuerhinterziehung muss man ausräumen, dann gewinnt man 2006 und 2007. Für den Mandanten sollte man allerdings auch für diese Jahre die Steuerbelastung ausrechnen.
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Gewinnermittlung ohne Belege - showbee - 13.12.2015 21:53

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