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Gewinnermittlung ohne Belege
13.12.2015, 14:37
Beitrag: #3
RE: Gewinnermittlung ohne Belege
Ok, danke.
So hatte ich es vor.
Ich wollte mich an die Richtsatzsammlung (obere hälfte) halten.

Sollte ich die "Schätzung" gegenüber dem FA kenntlich machen?
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RE: Gewinnermittlung ohne Belege - Effenhausen - 13.12.2015 14:37

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