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Bilanzierung bei Freiberufler und Übergangsgewinn
04.12.2015, 10:33
Beitrag: #3
RE: Bilanzierung bei Freiberufler und Übergangsgewinn
Ich denke es muss keine förmliche Übergangsgewinnermittlung erfolgen, denn die GmbH übt ja das Bewertungswahlrecht aus. Diese muss die Aktiva und Passiva ansetzen (zu welchem Wert, ist ihr überlassen). Also muss der Einbringende erstmal gar nichts. Die GmbH muss dann natürlich die Forderungen bewerten (vorsichtige Schätzung), genauso mögliche Regressansprüche der KV (Rückstellung?). Der Wert des BV, den die GmbH dann ermittelt abzüglich der Wert des BV nach 4/3 Rechnung bisher beim Einbringenden, stellt dann einen Gewinn des Einbringenden dar.
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RE: Bilanzierung bei Freiberufler und Übergangsgewinn - showbee - 04.12.2015 10:33

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