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Bilanzierung bei Freiberufler und Übergangsgewinn
04.12.2015, 01:42
Beitrag: #2
RE: Bilanzierung bei Freiberufler und Übergangsgewinn
(04.12.2015 00:14)phönix schrieb:  Die Einbringung der Praxis eine GmbH ...
... bereits in der Eröffnungsbilanz der GmbH enthalten sein müssen ...

Wäre der Weg richtig und akzeptabel, zunächst einen geschätzten Forderungsbestand in die Eröffnungsbilanz zu nehmen und diesen dann später zu konkretisieren ?
Eröffnungsbilanz? Rolleyes
Die GmbH besteht schon. so wie ich das verstanden habe.
Anders als bei einer Neugründung muss doch erst mal die Schlussbilanz per 31.12.2015 gemacht werden, bevor es mit 2016 weitergeht. Ich glaube nicht, dass es ein Problem ist, die Einbringung in die GmbH erst dann in die Buchhaltung der GmbH aufzunehmen, wenn die Werte der SB des Arztes feststehen (das sollte aufgrund der späten KV-Abrechnungen im Juli oder August der Fall sein) und entsprechend auch erst dann die "Eröffnungs"-Bilanz der GmbH auf den 01.01.2016, die ja eher eine bloße "Anfangs"-Bilanz ist, zu erstellen.
Ich sehe hier keine Notwendigkeit, pünktlich zum 01.01.2016 die EB zu erstellen.


(04.12.2015 00:14)phönix schrieb:  Dies würde die Versteuerung des Übergangsgewinn in einem Jahr bedeuten.
Das würde ich auch so sehen. Mir ist keine Alternative bekannt.

Eine weitere Hürde könnte noch bei der KV liegen, wenn diese die Abrechnungen für die letzten Quartale 2015 nur unter Vorbehalt erstellt und erst 2 Jahre später Gelder zurückfordert oder nachzahlt.
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RE: Bilanzierung bei Freiberufler und Übergangsgewinn - tosch - 04.12.2015 01:42

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