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Bilanzierung bei Freiberufler und Übergangsgewinn
04.12.2015, 00:14
Beitrag: #1
Bilanzierung bei Freiberufler und Übergangsgewinn
Ein Arzt beabsichtigt, seine Praxis im Laufe des Januar 2016 in eine GmbH einzubringen, die ein medizinisches Versorgungszentrum betreibt. Hintergrund sind berufsrechtliche Regelungen, die es dem Arzt als sinnvoll erscheinen lassen, zukünftig seine Leistungen als medizinisches Versorgungszentrum anzubieten. Dabei darf das medizinische Versorgungszentrum nach irgendwelchen berufsrechtlichen Regelungen nicht in der Form eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft betrieben werden.
Die Einbringung der Praxis eine GmbH soll über eine Kapitalerhöhung bei einer GmbH im Zusammenhang mit einem Aufgeld als Sacheinlage erfolgen (Einbringung gegen Gesellschaftsrechte), um eine Buchwertfortführung zu sichern.
Bei der GmbH erfolgt logischerweise Bilanzierung. Dies bedeutet, dass die Honorare des Arztes, die immer erst etwas später nach den erbrachten Arbeitsleistungen seitens der kassenärztlichen Vereinigung ausgezahlt werden, bereits in der Eröffnungsbilanz der GmbH enthalten sein müssen und dann fortdauernd auch so erfasst werden müssen. Als praktikablen Weg würde ich für den Arzt den Wechsel der Gewinnermittlungsart zum 1. Januar 2016 vornehmen. Daraus ergeben sich zwei Problemstellungen:

Bei einem Arzt steht erst relativ spät fest, welchen Honoraranspruch er tatsächlich für einen bestimmten Zeitraum haben wird. Nicht selten gibt es auch noch Auseinandersetzungen mit der KV über die Höhe der zustehenden Einnahmen. Wäre der Weg richtig und akzeptabel, zunächst einen geschätzten Forderungsbestand in die Eröffnungsbilanz zu nehmen und diesen dann später zu konkretisieren ?

Der zweite Bereich betrifft den Übergangsgewinn: Um Härten zu vermeiden, kann der Übergangsgewinn auf Antrag entweder gleichmäßig auf das Jahr des Übergangs und das Folgejahr oder auf das Jahr des Übergangs und die beiden folgenden Jahre verteilt werden (R 4.6 Abs. 1 S. 4 EStR). Gehe ich recht in der Annahme, dass wegen der Aufgabe des Einzelunternehmens im Zusammenhang mit der Einbringung in die GmbH eine Aufteilung auf mehrere Jahre gar nicht infrage kommt? Dies würde die Versteuerung des Übergangsgewinn in einem Jahr bedeuten. Sind hier Varianten denkbar, die Verteilung auf mehrere Jahre doch noch zu erreichen? Oder gibt es noch andere Hürden, die ich bisher noch nicht erkannt habe?

Vielen Dank für das Mitdenken

schönen Tag noch

phönix
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Bilanzierung bei Freiberufler und Übergangsgewinn - phönix - 04.12.2015 00:14

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