Bauleistungen eines deutschen Unternehmers in Spanien im Auftrag dt. U.
|
23.11.2015, 12:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.11.2015 12:14 von Eisvogel.)
Beitrag: #7
|
|||
|
|||
RE: Bauleistungen eines deutschen Unternehmers in Spanien im Auftrag dt. U.
ein Blick ins Gesetz erleichtert ja auch manchmal die Rechtsfindung
![]() §18a UStG: (2) Der Unternehmer im Sinne des § 2 hat bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres (Meldezeitraum), in dem er im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerpflichtige sonstige Leistungen im Sinne des § 3a Absatz 2, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, ausgeführt hat, dem Bundeszentralamt für Steuern eine Zusammenfassende Meldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln, in der er die Angaben nach Absatz 7 Satz 1 Nummer 3 zu machen hat. Wenn, dann liegen hier Leistungen i.S.d. § 3a Abs. 3 UStG vor und der Empfänger ist nicht im anderen Mitgliedstaat ansässig. Von daher dürfte doch die Leistung nicht in die ZM aufzunehmen sein. §13b dürfte aber trotzdem greifen. |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste