Änderung d. LSt.-Bescheinigung
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20.10.2015, 07:51
Beitrag: #7
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RE: Änderung d. LSt.-Bescheinigung
Nach wie vor eine blöde Sache.
1. Kenn ich Finanzämter, die würden die Änderung nicht annehmen, da die Daten "so elektronisch übermittelt wurden".... Alles schon vorgekommen. Die elektronische Übermittlung ist bei manchen leider Gesetz. Also musst du das denen erst mal klar machen. 2. wegen der Zinsen würde ich ganz klar auf den AG zugehen. Das sollen die begleichen. Das war deren Schuld 3. Ich denke, ich würde das eher schon melden, da die meisten AG ja irgendwann eine LSt-Prüfung bekommen. Da fällt so eine Änderung dann ja auf und könnte quergecheckt werden. Je länger ich warte, umso höher werden die Zinsen. Aber evtl. kann man dem AG da ein wenig Dampf machen. Klassische Hinterziehung sehe ich in dem Fall nicht, allerdings könnte man dem AG ja mitteilen, dass er im schlimmsten Fall Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet hat und sicher auch daran interessiert ist, dass das aus der Welt geschaffen wird. Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know! |
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Änderung d. LSt.-Bescheinigung - Opa - 23.09.2015, 11:17
Änderung d. LSt.-Bescheinigung - Taxman - 01.10.2015, 12:24
RE: Änderung d. LSt.-Bescheinigung - Opa - 01.10.2015, 12:51
RE: Änderung d. LSt.-Bescheinigung - showbee - 01.10.2015, 12:57
RE: Änderung d. LSt.-Bescheinigung - Opa - 01.10.2015, 13:44
RE: Änderung d. LSt.-Bescheinigung - Opa - 07.10.2015, 15:22
RE: Änderung d. LSt.-Bescheinigung - höfner501 - 20.10.2015 07:51
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