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Lohnrückzahlung bei Tod.
02.10.2015, 10:26
Beitrag: #5
RE: Lohnrückzahlung bei Tod.
Ja natürlich sind dann überall auch die Bruttowerte anzugeben.

Hier mal eine Fundstelle:
BFH v. 07.11.2006 - VI R 2/05 BStBl 2007 II S. 315
Leitsatz

Die Rückzahlung ursprünglich als laufender Arbeitslohn gezahlter Beträge gilt nicht schon in dem Kalenderjahr als abgeflossen, in dem der laufende Arbeitslohn selbst gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 (jetzt Satz 4) EStG i.V.m. § 38a Abs. 1 Satz 2 EStG als bezogen galt. Die Rückzahlung ist erst im Kalenderjahr des tatsächlichen Abflusses einkünftemindernd zu berücksichtigten.

Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know!
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Lohnrückzahlung bei Tod. - Opa - 01.10.2015, 13:51
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RE: Lohnrückzahlung bei Tod. - höfner501 - 02.10.2015 10:26
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