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Änderung d. LSt.-Bescheinigung
01.10.2015, 12:51
Beitrag: #3
RE: Änderung d. LSt.-Bescheinigung
Naja, nicht so ganz.

Aber ich sehe erst mal keine Frist, daß ich dem FA die geänderten LSt.-Bescheinigungen vorlegen müsste. Wenn der AG nicht in der Lage ist geänderte Bescheinigungen elektronisch an das FA zu melden.

2010 ist m.E. verjährt (Antragsveranlagung, Bescheid aus 2011).
2011 sitze ich bis zum Jahreswechsel aus, dann ebenfalls verjährt.
2012 u. 2013 macht die Änderung nicht mehr so viel aus (ca. 150,-)und vor allem werden keine Zinsen mehr fällig.
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Änderung d. LSt.-Bescheinigung - Opa - 23.09.2015, 11:17
RE: Änderung d. LSt.-Bescheinigung - Opa - 01.10.2015 12:51

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