Keine Aufforderung zur Abgabe ESt trotz III/V
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28.09.2015, 20:13
Beitrag: #7
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Keine Aufforderung zur Abgabe ESt trotz III/V
"Ich weise Sie darauf hin, dass ich zu meiner eigenen Sicherheit einen Vermerk zur Akte nehme. Ab diesem Zeitpunkt wird - soweit bspw die Bustra meine Handakten beschlagnahmt - auch von vorsätzlichem Unterlassen der Steuererklärungsabgabe auszugehen sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass ... schätze ich nach meiner bisherigen Erfahrung als ... ein. Im Fall der späteren Anforderung der Steuererklärungen der Jahre ... kann noch bis zum ... mit Nachzahlung nebst Nebenleistung von mindestens ... gerechnet werden. Die strafrechtliche Ahndung lässt sich schwer prognostizieren; eine solche Beratung kann ich nicht leisten."
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Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu showbee für diesen Beitrag: höfner501 (29-09-2015) |
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