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Keine Aufforderung zur Abgabe ESt trotz III/V
27.09.2015, 12:00
Beitrag: #1
Keine Aufforderung zur Abgabe ESt trotz III/V
Liebe Mitstreiter,

ein neues Mandat Eheleute: seit 2006 keine ESt abgegeben, da FA darauf verzichtet hatte als Ehemann Alleinverdiener war. Ab mindestens 2010 hat Ehefrau Nebenverdienst St.kl. 5 über 10.000,-- p.a. Bis heute keine Aufforderung zur Abgabe ESt!???
Ehepaar trennt sich 2014, ab 2015 Steuerklasse 1 ( Ehemann) und zahlt Trennungsunterhalt und zieht auch weg ( anderes FA).
Durch Gespräche wach geworden, dass für die Vorjahre ESt abzugeben gewesen wäre, erhalte ich die Unterlagen: relativ hohe Nachzahlungen für 2010 bis 2014 zu erwarten!!

Darf ich empfehlen, erstmal nur ESt 2014 ( noch gemeinsame Veranlagung möglich und auch durchsetzbar) am neuen Wohnort abzugeben und abzuwarten, ob die Vorjahre angefordert werden? Risiko: höhere Sz für Vorjahre, Verspätungszuschläge und Strafen??? Ich bin überzeugt, dass das berufsrechtlich nicht korrekt ist.

Was sagt Ihr dazu? Wie ist es überhaupt möglich, dass FA keine Steuererklärungen angefordert hat trotz III/V seit Jahren - LoSt-Bescheinigungen liegen doch alle beim Wohnort-FA vor??

Grüße Eugenie
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Keine Aufforderung zur Abgabe ESt trotz III/V - eugenie - 27.09.2015 12:00

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