Änderung d. LSt.-Bescheinigung
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23.09.2015, 11:17
Beitrag: #1
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Änderung d. LSt.-Bescheinigung
Seit Jahren weise ich eine Mandantin (normaler AN) darauf hin, daß der Ausweis der RV-Beiträge falsch sein müsse, da der Betrag in Zeile 23 (AN-Anteil) ca. 400,- höher sei als der in Zeile 22 (AG-Anteil). Da RV ja jeweils hälftig (AG-AN) gezahlt wird, sollten ja beide Beträge gleich sein. Buchhaltung des AG sagt es sei alles richtig. FA sagt sie sind an die Bescheinigung des AG gebunden. Nähere Nachforschungen wurden nicht vorgenommen. War ja auch zum Vorteil des AN.
Lange Rede, kurzer Sinn. Ich hatte Recht, der AG bzw. dessen Lohnbuchhaltung hat geschlampt. Mandantin bekommt jetzt ein Schreiben und von 2010-2014 geänderte LSt.-Bescheinigungen und sie solle beim FA eine Nachversteuerung vornehmen. Geänderte elektronische Meldungen an das FA sei nicht möglich. ![]() Nun frag ich mich, ob ich (bzw. Mandantin) das muss. Neue Tatsachen? Das FA, AG u. Mandantin wurde ja bereits darauf hingewiesen, das dies nicht sein könne. Dazu kommt, daß auch Zinsen festgesetzt werden, da es sich um ca. 100,- p.a. handelt. Müsste die nicht der AG o. die Lohnbuchhaltung tragen? Bin jetzt etwas auf Brass und meine Mandantin erst recht. ![]() |
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Änderung d. LSt.-Bescheinigung - Opa - 23.09.2015 11:17
Änderung d. LSt.-Bescheinigung - Taxman - 01.10.2015, 12:24
RE: Änderung d. LSt.-Bescheinigung - Opa - 01.10.2015, 12:51
RE: Änderung d. LSt.-Bescheinigung - showbee - 01.10.2015, 12:57
RE: Änderung d. LSt.-Bescheinigung - Opa - 01.10.2015, 13:44
RE: Änderung d. LSt.-Bescheinigung - Opa - 07.10.2015, 15:22
RE: Änderung d. LSt.-Bescheinigung - höfner501 - 20.10.2015, 07:51
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