Offenlegung einer GmbH i.L.
|
21.02.2008, 14:48
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
RE: Offenlegung einer GmbH i.L.
Hallo,
also ich denke das Problem ist einfach ein verwaltungstechnisches, die Computer vom HRB haben einfach die Datenbank nach allen offenlegungspflichtigen Gesellschaften per 31.12.2006 abgescannt, die noch nix eingereicht haben. Eine Querprüfung, ob die Gesellschaft noch existent ist, hat hier m.E. nicht stattgefunden. Insoweit muss man sich einfach auf den Standpunkt stellen: von einem Nichts kann auch nur Nichts verlangt werden. Im übrigen entfällt auch der Regelungsgehalt / Zweck einer Offenlegung bei gelöschten Gesellschaften und zuguter letzt ist auch kein Zwangsmittel mehr festsetzbar, ohne Adressaten ist ein Verwaltungsakt die Nichtigkeit auf die Stirn geschrieben. Mfg showbee |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
Offenlegung einer GmbH i.L. - 2ndReality - 21.02.2008, 10:28
RE: Offenlegung einer GmbH i.L. - showbee - 21.02.2008, 13:15
RE: Offenlegung einer GmbH i.L. - 2ndReality - 21.02.2008, 14:16
RE: Offenlegung einer GmbH i.L. - showbee - 21.02.2008 14:48
RE: Offenlegung einer GmbH i.L. - 2ndReality - 21.02.2008, 15:04
RE: Offenlegung einer GmbH i.L. - showbee - 21.02.2008, 18:26
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste