Zinsberechnung bei freiwilliger ESt-VZ
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11.09.2015, 10:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.09.2015 10:06 von Petz.)
Beitrag: #15
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RE: Zinsberechnung bei freiwilliger ESt-VZ
Es brennt ja nichts an, wenn es nicht drauf steht.
Der Bearbeiter bekommt halt nur keinen Hinweis von der Maschine, dass eine freiwillige Zahlung erfolgt ist und er die Zinsen manuell erlassen muss. Da reicht bei uns ein Anruf.... Notfalls ein kleiner Zweizeiler...... Wobei es im Vorfeld immer besser ist, einen Zweizeiler zu schicken, dass eine freiwillige Zahlung erfolgt (ist) und diese als nachträgliche Vorauszahlung für das entsprechende Jahr gebucht werden soll. Und noch besser ist es dann, wenn man dann noch hinzufügt, wieviel von dieser freiwilligen Zahlung auf Einkommensteuer, auf Soli und ggfs auf Kirchensteuer entfallen soll.... Das macht das FA glücklich ![]() |
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