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Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
25.08.2015, 16:21
Beitrag: #52
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
FA hat sich auf einen Deal nicht eingelassen, sondern Ruhen des Verfahrens festgelegt. Es gab ein Urteil vom FG Münster glaube ich wo die Revision zugelassen wurde. Hier ist die Frage, die der BFH klären muss, ob diese Umsätze überhaupt Schadensersatz darstellen. Das wäre natürlich der Obergau..... Dann reden wir nicht über 500 tsd. VSt sondern 900 Tsd. USt.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz - tolledeu - 25.08.2015 16:21

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