Berichtigungsmöglichkeit?
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06.08.2015, 12:09
Beitrag: #5
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RE: Berichtigungsmöglichkeit?
Ich würde das gar nicht so sehr problematisieren, weil ohnehin nicht viel Wahlmöglichkeiten bestehen.
Ich würde die Einnahmen in 2014 erklären, sonst liegt für 2014 eine Steuerhinterziehung vor. Also besteht für 2014 sowieso keine Wahlmöglichkeit. Gleichzeitig würde ich unter Vorlage von Belegen darauf hinweisen, dass die gleichen Einnahmen vom Sachbearbeiter bereits (versehentlich) in 2013 erfasst wurden und dass der Bescheid insoweit zu berichtigen ist gem. § 174 I AO. Fakt ist, es sind die gleichen Einnahmen und deshalb ist § 174 AO einschlägig. Also Erklärung raus und Antrag raus und abwarten was kommt.... Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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Nachrichten in diesem Thema |
Berichtigungsmöglichkeit? - frankts - 03.08.2015, 13:31
RE: Berichtigungsmöglichkeit? - Kiharu - 03.08.2015, 14:57
RE: Berichtigungsmöglichkeit? - ManuelM - 03.08.2015, 15:34
RE: Berichtigungsmöglichkeit? - frankts - 04.08.2015, 07:47
RE: Berichtigungsmöglichkeit? - Vorwitzig - 06.08.2015 12:09
RE: Berichtigungsmöglichkeit? - frankts - 10.08.2015, 12:00
RE: Berichtigungsmöglichkeit? - Stadtkatze - 11.08.2015, 08:32
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