Hobby: Bundesanzeiger
|
29.05.2015, 12:47
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: Hobby: Bundesanzeiger
(28.05.2015 22:23)phönix schrieb: Wie kann der Aufwand, den die Recherche zu den abgefragten Kennzahlen innerhalb eines möglicherweise umfangreichen verzweigten Konzerns macht, umgangen oder verhindert werden?Vorab: ich betreue keine Konzerne und hab daher nicht wirklich Ahnung. Hier würde ich zuerst prüfen, ob der "Bundesanzeiger" zu dieser Abfrage überhaupt legitimiert ist. Lt. § 329 HGB prüft "das Gericht". Der Bundesanzeiger hat aber meines Wissens nicht den hoheitlichen Status eines "Gerichts", sondern ist "private" Datensammelstelle, vgl. § 10 HGB, wonach das Gericht die Eintragungen in das HR durch den Bundesanzeiger bekanntzumachen hat. Dieser ist also lediglich zuständig für die Veröffentlichung, aber nicht für die Prüfung. Ebenso kann gem. § 329 Abs. 2 "das Gericht zu seiner Unterrichtung... verlangen", nicht der Bundesanzeiger. Wenn das also nicht schon irgendwo geregelt oder entschieden ist (das ergibt sich evtl. aus dem Anschreiben des Bundesanzeigers), würde ich anfragen, welches Registergericht nach § 329 Abs. 1 geprüft hat und welche Daten "Anlaß zur Annahme, dass ..." gegeben haben. Wirklich aushebeln lässt sich die Anfrage aber vermutlich nicht, im Zweifel gibt´s der Bundesanzeiger weiter und irgend ein Registergericht schreibt Dir. |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
Hobby: Bundesanzeiger - phönix - 28.05.2015, 22:23
RE: Hobby: Bundesanzeiger - tosch - 29.05.2015 12:47
RE: Hobby: Bundesanzeiger - phönix - 29.05.2015, 16:34
RE: Hobby: Bundesanzeiger - phönix - 29.05.2015, 12:51
Hobby: Bundesanzeiger - showbee - 29.05.2015, 18:57
RE: Hobby: Bundesanzeiger - phönix - 29.05.2015, 19:19
RE: Hobby: Bundesanzeiger - phönix - 30.11.2016, 12:06
RE: Hobby: Bundesanzeiger - phönix - 30.11.2016, 12:40
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste