Zahnarzt & Vorsteuerabzug
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11.04.2015, 10:19
Beitrag: #4
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RE: Zahnarzt & Vorsteuerabzug
Schon mal: Vielen Dank.
UStAE haben auch wir hier in der Kanzlei und daheim natürlich auch. ;-) Sie lösen m.E. das Problem mit der Behandlungseinheit jedoch nicht. Die umsatzsteuerliche Behandlung der BE wurde von der Rechtsprechung festgelegt und die Finanzgerichte kümmern sich nicht um die Verwaltungsanweisung. Nochmal zur Verdeutlichung: Hinsichtlich der BE existiert - aus Sicht des Mandanten - schlechte Rechtsprechung (kein Vorsteuerabzug). Hinsichtlich eines CEREC existiert - aus Sicht des Mandanten - gute Rechtsprechung (quotaler Vorsteuerabzug). Frage: Wo ist umsatzsteuerlich der Unterschied? "Ich kann, weil ich will, was ich muss." |
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Nachrichten in diesem Thema |
Zahnarzt & Vorsteuerabzug - Fisherman72 - 09.04.2015, 22:26
RE: Zahnarzt & Vorsteuerabzug - Stadtkatze - 10.04.2015, 06:22
RE: Zahnarzt & Vorsteuerabzug - tosch - 10.04.2015, 09:22
RE: Zahnarzt & Vorsteuerabzug - Fisherman72 - 11.04.2015 10:19
RE: Zahnarzt & Vorsteuerabzug - tosch - 11.04.2015, 10:47
Zahnarzt & Vorsteuerabzug - showbee - 11.04.2015, 11:05
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