Kein Geld. Arbeit einstellen ohne Mandatskündigung?
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16.03.2015, 11:37
Beitrag: #4
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RE: Kein Geld. Arbeit einstellen ohne Mandatskündigung?
Hallo,
ich habe gute Erfahrungen damit gemacht, das Mandat nicht niederzulegen, sondern die Bearbeitung zurückzustellen und den Mandanten entsprechend zu informieren. "... aufgrund der bestehenden Zahlungsrückstände erlaube ich mir, die weitere Bearbeitung ab sofort bis RATE/ZAHLUNG zurückzustellen. Bitte beachten Sie, dass Sie zwischenzeitlich fällige (Vor)anmeldungen selbst abgeben und Termine selbst wahrnehmen müssen." Bislang half das auch bei hartgesottenen Fällen einschließlich eines Rechtsanwaltes. Die Kammer?? Bringt ihr Mitgefühl zum Ausdruck und erklärt, weshalb im konkreten Fall keine sichere Aussage möglich ist. |
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Nachrichten in diesem Thema |
Kein Geld. Arbeit einstellen ohne Mandatskündigung? - lieschenmueller - 04.02.2015, 11:45
RE: Kein Geld. Arbeit einstellen ohne Mandatskündigung? - Stadtkatze - 04.02.2015, 12:35
RE: Kein Geld. Arbeit einstellen ohne Mandatskündigung? - phönix - 04.02.2015, 13:18
RE: Kein Geld. Arbeit einstellen ohne Mandatskündigung? - S. Teuer - 16.03.2015 11:37
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