Unvollständige Rechnung
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05.03.2015, 18:28
Beitrag: #3
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RE: Unvollständige Rechnung
Ich sehe ohne korrigierte Rechnung auch keine Möglichkeit. Allerdings sehe ich auch, dass die Klage selbst bei einer korrigierten Rechnung keinen Erfolg haben kann, denn der Vorsteuerabzug wird erst möglich, wenn die korrigierte Rechnung vorliegt - frühestens also 03/2015.
Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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Nachrichten in diesem Thema |
Unvollständige Rechnung - frankts - 05.03.2015, 16:47
Unvollständige Rechnung - Taxman - 05.03.2015, 16:51
RE: Unvollständige Rechnung - Stadtkatze - 05.03.2015 18:28
RE: Unvollständige Rechnung - showbee - 05.03.2015, 19:11
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