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§8 Nr.1 Bst. f) GewStG, Vertriebslizenzen
04.03.2015, 22:35 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.03.2015 22:40 von phönix.)
Beitrag: #7
RE: §8 Nr.1 Bst. f) GewStG, Vertriebslizenzen
(04.03.2015 22:11)taxpert schrieb:  Hier geht es ja grundsätzlich um UV, daher haben die Lizenzgebühren natürlich auch grundsätzlich den Gewinn gemindert, soweit die Waren bereits verkauft wurden.

Soweit Zinsen und mit den Lizenzen auch "zinsähnliche" Aufwendungen in die Anschaffungkosten eingegangen sind, dürfte m.E. analog der anteiligen Afa auch bei anteiligem Wareneinsatz keine Hinzurechnung erfolgen. Vgl. gleichlautende Erlasse vom 02.07.2012, Tz. 13. Gleichlautend BFH-Urteil vom 30. April 2003 I R 19/02.

schönen Tag noch

phönix
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RE: §8 Nr.1 Bst. f) GewStG, Vertriebslizenzen - phönix - 04.03.2015 22:35

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