USt bei Vermietung und USt bei Bauleistung
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12.02.2015, 13:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.02.2015 13:46 von Taxman.)
Beitrag: #2
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USt bei Vermietung und USt bei Bauleistung
Der Ort der sonstigen Leistung (Werkleistung) im Zusammenhang mit einem Grundstück bestimmt sich nach § 3a (3) Nr. 1 UStG. Demnach ist dieser dort, wo das Grundstück belegen ist. Hierbei ist unbeachtlich, ob es sich bei dem Leistungsempfänger um einen Unternehmer oder Verbraucher handelt, ebenso ob Inländer oder Ausländer.
Zu einem anderen Ergebnis kommt man m.E. auch nicht, wenn es sich um eine Werklieferung i.S.d. § 3 (4) UStG handelt. Der Ort der Lieferung bestimmt sich dann nach § 3 (7) 1 UStG und somit wieder am Belegenheitsort der Grundstücks. Zur Unterscheidung zwischen Werklieferung und Werkleistung verweise ich auf BMF Schreiben vom 12.10.2009. Ob und inwieweit § 13b UStG anzuwenden ist, lasse ich hier mal dahinstehen. Viele Grüße Tax "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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USt bei Vermietung und USt bei Bauleistung - Stb-mh - 12.02.2015, 11:07
USt bei Vermietung und USt bei Bauleistung - Taxman - 12.02.2015 13:45
RE: USt bei Vermietung und USt bei Bauleistung - phönix - 12.02.2015, 14:48
RE: USt bei Vermietung und USt bei Bauleistung - Stb-mh - 12.02.2015, 15:20
RE: USt bei Vermietung und USt bei Bauleistung - Dragon - 13.02.2015, 11:15
RE: USt bei Vermietung und USt bei Bauleistung - Lemgun - 13.02.2015, 22:12
RE: USt bei Vermietung und USt bei Bauleistung - steuerfutzi - 16.02.2015, 16:23
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