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neue Arbeitsstätten-Verordnung
30.01.2015, 13:12 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.01.2015 13:14 von Stadtkatze.)
Beitrag: #17
RE: neue Arbeitsstätten-Verordnung
Also, 500 lx nur bei hohen Sehaufgaben. Im Übrigen gehen auch weniger. Im Kopierraum reichen z. B. 200 lx. Hierzu gibt es auch ein "Werk". Die ASR A3.4!

Das Allererste, was ich mir zeigen lasse sind natürlich nicht irgendwelche Wartungsverträge, sondern die Gefährdungsbeurteilungen. Ja liebe Chefs, schaut doch mal, ob die nicht angepasst werden müssen Wink

Die fürstliche Bezahlung meiner Tätigkeit ist nicht anders als zuvor. Ich bleibe Beamtin, muss nur einen Laufbahnwechsel absolvieren. Der hat keinen Einfluss auf meine derzeitige Besoldungsgruppe.

Ja, und die Verrücktheit setzt sich fort. Die JVA betreuen nur die Verrückten. Es besteht im Allgemeinen eine gewisse "Angst", weil man in allen Bereichen der JVA ist und auch Kontakt zu den Häftlingen hat. Aber ich wäre nicht ich, wenn ich Angst hätte. Die Tätigkeit dort ist jedenfalls wesentlich anspruchsvoller als Arbeitsschutz in Schulen.

@showbee... und der Brandschutz?

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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RE: neue Arbeitsstätten-Verordnung - Stadtkatze - 30.01.2015 13:12

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