neue Arbeitsstätten-Verordnung
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30.01.2015, 11:49
Beitrag: #12
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RE: neue Arbeitsstätten-Verordnung
Arbeitsschutz in Gerichten. Eine Aufgabe, die Du Dir fürstlich bezahlen lassen solltest. Immerhin könnte jemandem eine dicke Akte auf den Fuß fallen. Und vergiss bitte nicht, Dir die Wartungsverträge für die 30-Euro-Kaffeekocher zeigen zu lassen. Die könnten sonst umfallen und wegen der Wasserallergie des Geschäftstellenmitarbeiters für eine Berufskrankheit sorgen. ;=)
schönen Tag noch phönix |
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