Gesellschaftergeschäftsführer und erste Tätigkeitsstätte
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23.01.2015, 08:52
Beitrag: #2
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RE: Gesellschaftergeschäftsführer und erste Tätigkeitsstätte
Dem ersten Anschein zu folgen, würde ich auch keine 1. BS in der Whg des GF annehmen; hierzu müssten weitere Voraussetzungen geklärt werden, insbesondere welche Verrichtungen der GF übernimmt. Ein Schreibtisch in der Wohnung ist isoliert schwer zu bewerten; steht einer in der anderen BS, entwertet es die Wichtigkeit genauso, wie wenn der GF alle wichtigen Kfm Arbeiten oder auch die Bfg auf seinen StB auslagert. Das müsste man alles gewichten, wenn man prüfen will, ob der GF "typischerweise arbeitstäglich im Wohnzi tätig werden soll" oder "2 Tage / Wo. o. 2/3 der ArbZeit" dort tätig wird. Auf die Eintragung einer Niederlassung kommt es mE nicht an.
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Nachrichten in diesem Thema |
Gesellschaftergeschäftsführer und erste Tätigkeitsstätte - phönix - 23.01.2015, 01:54
RE: Gesellschaftergeschäftsführer und erste Tätigkeitsstätte - showbee - 23.01.2015 08:52
RE: Gesellschaftergeschäftsführer und erste Tätigkeitsstätte - phönix - 26.01.2015, 00:04
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