Bescheinigung USt 1 TG
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04.12.2014, 09:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.12.2014 09:48 von Jive.)
Beitrag: #4
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RE: Bescheinigung USt 1 TG
ich habe auch für alle meine bauleister die Bescheinigung beantragt und geimpft dass nur bei vorliegen dieser Bescheinigung 13b anzuwenden ist.
Ich habe jetzt aber einen Mandanten, dem sein auftraggeber beruft sich auf das BFH urteil und will vom Fa die Umsatzsteuer, die er nach 13b abgeführt hat zurück ( Der Auftraggeber ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt) Daraufhin bekommt mein Mandant vom finanzamt ein Schreiben die Rechnungen zu korrigieren und die Ust zu zahlen. Der kunde meines Mandanten schreibt ihm, dass er korrigierte Rechnungen jedoch nicht bezahlen will, da seines erachtens der Vertrauensschutz für die anwendung des § 13b EstG für den ersteller greifen soll. Die Rechnungen schreiben und an das FA abtreten hilft aber auch nichts, weil wenn Vertrauensschutz greifen sollte... dann habe ich ggf. einen 14c Fall. so oder so ist mein Mandant gekniffen weil er wohl wegen der Rechtsauffassung des Kunden Klagen muss .. entweder gegen den Kunden oder gegen das finanzamt :-( "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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Bescheinigung USt 1 TG - Eisvogel - 03.12.2014, 12:24
RE: Bescheinigung USt 1 TG - phönix - 03.12.2014, 13:44
RE: Bescheinigung USt 1 TG - Lemgun - 03.12.2014, 13:55
RE: Bescheinigung USt 1 TG - Jive - 04.12.2014 09:47
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