Bescheinigung USt 1 TG
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03.12.2014, 13:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.12.2014 13:57 von Lemgun.)
Beitrag: #3
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RE: Bescheinigung USt 1 TG
Schließe mich das phönix uneingeschränkt an. Beim Lesen des BMF-Schreibens muss man schon den Eindruck gewinnen, dass nur die USt 1 TG wirklich Rechtssicherheit bringt.
Hab schon Diskussionen hinter mir, dass wenn der Subunternehmer mit USt-Ausweis abrechnet, die USt-Schuld trotzdem nach 13b übergeht, und dann sogar auf den Bruttobetrag!? Und die (falsch) ausgewiesene VoSt nicht abziehbar ist, nur die 13b USt, bis die Rg. korrigiert wurde?! Bevor ein Prüfer auf solche Ideen kommt, beantrage ich doch lieber die besagte USt 1 TG... Als Vorteil stelle ich den Mandanten außerdem dar, dass es bei 13b-Rechnungen nicht auf die Rechnungs-Formalien des § 14 UStG für den Vorsteuer-Abzug ankommt. ![]() Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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Bescheinigung USt 1 TG - Eisvogel - 03.12.2014, 12:24
RE: Bescheinigung USt 1 TG - phönix - 03.12.2014, 13:44
RE: Bescheinigung USt 1 TG - Lemgun - 03.12.2014 13:55
RE: Bescheinigung USt 1 TG - Jive - 04.12.2014, 09:47
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