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Bescheinigung USt 1 TG
03.12.2014, 13:44
Beitrag: #2
RE: Bescheinigung USt 1 TG
ich habe es komplett gemacht...Schon allein aus Sicherheitsgesichtspunkten. Kommt ein Vordienstleister , kann man direkt damit wedeln...

Subunternehmer sollten sich ab dem 01.10.2014 nur auf die Anwendung des § 13b UStG und die Ausstellung einer Nettorechnung einlassen, wenn der Auftraggeber ihnen eine Kopie dieser neuen Bescheinigung vorlegt.

schönen Tag noch

phönix
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Bescheinigung USt 1 TG - Eisvogel - 03.12.2014, 12:24
RE: Bescheinigung USt 1 TG - phönix - 03.12.2014 13:44
RE: Bescheinigung USt 1 TG - Lemgun - 03.12.2014, 13:55
RE: Bescheinigung USt 1 TG - Jive - 04.12.2014, 09:47

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