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Aufteilung von Vorauszahlungen § 272 AO
23.10.2014, 12:09
Beitrag: #3
RE: Aufteilung von Vorauszahlungen § 272 AO
Ja, hab ich gesehen.

Aber der Kommentar Schwarz zur AO sagt, das die Voraussetzung "Rückständigkeit" erst bei der Aufteilungsentscheidung vorliegen muss. Der Antrag könne unabhängig vom Zeitpunkt des Fälligwerdens schon nach Bekanntgabe des VZ Bescheides gestellt werden.
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RE: Aufteilung von Vorauszahlungen § 272 AO - fliederus2 - 23.10.2014 12:09

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