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Aushilfen - Übergangsregelung
02.02.2008, 16:42
Beitrag: #5
RE: Aushilfen - Übergangsregelung
Hallo,

der Prüfer hat seine Ansicht inzwischen aufgegeben und erhebt keine KV-Beiträge nach, belässt es also bei der Anerkennung als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis mit Versicherungspflicht nach den Übergangsbestimmungen.


Vielleicht auch, weil ich gewisse Andeutungen hinsichtlich der Unterschriftsverweigerung des Arbeitgebers und Anfechtung des Prüfungsergebnisses angedeutet habe.
Der Prüfer war ohnehin recht verwundert, dass so plötzlich jemand aus dem Nichts auftaucht, wo der Arbeitgeber seine Verpflichtungen vollständig alleine erledigt.

Für den Arbeitgeber heißt das Ergebnis: Prüfung 2004 bis 2007 - ohne Beanstandung.
Und am Tag der Beendigung der RV-Prüfung hat sich das FA zur LSt-Prüfung angemeldet.

Nun, die können kommen und werden mit dem gleichen Ergebnis abziehen, wie der RV-Prüfer.

Da hat sich die Erziehung eines Ex-Mandanten denn doch wirklich gelohnt!

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Aushilfen - Übergangsregelung - zaunkönig - 02.02.2008 16:42

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