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16.09.2014, 10:38
Beitrag: #7
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So, Bunjes/Geist sagen in § 3g UStG, Rn. 7
Zitat:Wiederverkäufer im Sinne der Vorschrift ist ein Unternehmer, dessen Haupttätigkeit in Bezug auf den Erwerb von Gas oder Elektrizität im Wiederverkauf dieser Gegenstände besteht und dessen eigener Verbrauch dieser Erzeugnisse zu vernachlässigen ist. Maßgebend ist dabei nicht die Gesamttätigkeit des Wiederverkäufers, sondern nur dessen Tätigkeit in der Sparte „Kauf von Gas oder Elektrizität“ (BT-Drs 15/3677, S 39). Nach UStAE 3g.1 Abs 2 ist der Unternehmer Wiederverkäufer, wenn er mehr als die Hälfte der von ihm erworbenen Menge weiterveräußert. Der eigene Gas- bzw Elektrizitätsverbrauch des Unternehmers ist nach UStAE 3g.1 Abs 2 von untergeordneter Bedeutung, wenn nicht mehr als 5 % der erworbenen Menge zu eigenen (unternehmerischen sowie nichtunternehmerischen) Zwecken verwendet wird. Ihr habt wohl Recht. |
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13b - showbee - 16.09.2014 10:38
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