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16.09.2014, 06:31
Beitrag: #5
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Ich sehe auch den 3G nicht, weil du bei deiner Betrachtung nur den Strom siehst. Es geht aber um die Tätigkeiten des Unternehmens insgesamt; man müsste also mE auch die Vermietungstätigkeit mit einbeziehen. Zur Gewichtung würde ich wiederum nur auf die Entgelte abstellen, weil mir ein Aufteilungsmaßstab "Mühe" im uStRecht eher fremd ist.
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13b - showbee - 16.09.2014 06:31
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