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13b
15.09.2014, 22:07 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.09.2014 22:14 von phönix.)
Beitrag: #4
RE: 13b
Problem ist hier, dass der Bezug für das eigene Mehrfamilienhaus nur den Gemeinschaftsstrom dieses MFH betrifft, nicht jedoch den Strom, den die Mieter direkt beziehen. Das ist sehr wenig. Die Lieferung von Strom = Wiederverkauf für das MFH auf dem Nachbargrundstück macht deutlich mehr aus. Also leider keine untergeordnete Bedeutung. Dies hatte ich schon geprüft.

Aber Du hast mich völlig zurecht auf Satz 7 verwiesen. Da Anton Kleinunternehmer ist (und hoffentlich bleibt!), gelten die Sätze 1-6 des 13b nicht. Den Satz habe ich offensichtlich völlig überlesen.... Uff. Danke Dir!

Da kann ich nur hoffen, dass mein Anton nicht tirgendwann durch einen dummen Zufall zum Regelunternehmer wird.

P.S. Habe ich schon mitgeteilt, wie froh ich bin, dass wir keine Mandanten haben, die Erzeugnisse der neuen Anlage 4 zum § 13b UStG (ab 01.10.2014 anzuwenden) beziehen oder diese verkaufen?

schönen Tag noch

phönix
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13b - phönix - 13.09.2014, 16:16
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