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13b
13.09.2014, 16:16 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.09.2014 16:19 von phönix.)
Beitrag: #1
13b
Herr Anton ist Eigentümer eines Eigenheims, gleichzeitig Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, dass er vermietet. Vom Grundstück des Mehrfamilienhauses aus läuft seit Jahrzehnten die Versorgung eines Nachbargrundstückes eines fremden Eigentümers mit Energie und Gas. Aus irgendwelchen Gründen, die hier keiner weiß, fungierte Herr Anton immer als Vertragspartner der Energieunternehmen und rechnet aufgrund Ablesung von Zwischenzählern die vom Nachbarn verbrauchte Energie in Form von Strom und Gas gegenüber dem Nachbarn ab. Bisher ist keine Vertragsbeziehung zwischen dem Nachbarn und den Energieversorgungsunternehmen zustandegekommen. Herr Anton hat immer eine Rechnung geschrieben, umsatzsteuerlich ist er Kleinunternehmer geblieben (keine anderen steuerpflichtigen Umsätze), ertragsteuerlich bestand keine Gewinnerzielungsabsicht.

Gehe ich recht in der Annahme, dass die Neuregelung des Paragraphen 13b Abs. 5 Satz 4 und 5 Umsatzsteuergesetz ab 1. September 2013 dazu führt, dass für die Vertragsbeziehung zwischen Energieversorgungsunternehmen und Herrn Anton nunmehr die Anwendung der Umkehr der Steuerschuldnerschaft notwendig ist? D.h., dass das Energieversorgungsunternehmen an Herrn Anton eine Rechnung ohne Umsatzsteuer zu stellen hat, Herr Anton muss für das Energieversorgungsunternehmen die Umsatzsteuer abführen. Dies gilt dann für sämtliche verbrauchte Energie des Mehrfamilienhauses und die dem Nachbarn gelieferte Energie. Im übrigen würde die Kleinunternehmereigenschaft des Herrn Anton bestehen bleiben.

Gehe ich des weiteren recht in der Annahme, dass dies nicht nur für die Vertragsbeziehung des Herrn Anton bezüglich seines Mehrfamilienhauses so geregelt ist, sondern für sämtliche Vertragsbeziehungen des Herrn Anton mit auch anderen Energieversorgungsunternehmen? Dies bedeutet, dass das jeweilige Energieversorgungsunternehmen auch für das Einfamilienhaus des Herrn Anton eine Rechnung unter Anwendung des Wechsels der Steuerschuldnerschaft zu stellen hat.

Und letzte Frage: Wie bringe ich das ganze den beiden Energieversorgungsunternehmen bei?

schönen Tag noch

phönix
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