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Aushilfen - Übergangsregelung
29.01.2008, 12:47
Beitrag: #1
Aushilfen - Übergangsregelung
Hallo,

heute mal eine Frage aus dem SV-Recht.

Hat schon einmal jemand etwas von einer Übergangsregelung für Aushilfen gehört?

Es geht dabei um die Beibehaltung der SV-Pflicht für Aushilfen, die nach der Reform des Abrechnungswesens, unter 400 Euro verdienen aber vorher SV-pflichtig waren.

Für mich ist das völlig unbekanntes Terrain.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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Aushilfen - Übergangsregelung - zaunkönig - 29.01.2008 12:47

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