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Umfang des Vorläufigkeitsvermerks
29.01.2008, 10:38
Beitrag: #3
RE: Umfang des Vorläufigkeitsvermerks
Also: Einspruch eingelegt wegen beschränkter Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen - BVerfG 2 BvR 587/01

Urteil BFH 31.05.06: vom Vorläufigkeitsvermerk erfaßt

FA: Einspruch bitte zurücknehmen

EF: weitere Verfahren genannt, u.a. Verfahren, die später anhängig wurden. Deshalb keine Einspruchsrücknahme.

Ist irgendwo nachzulesen, welche Verfahren von welchem Vorläufigkeitsvermerk erfaßt sind ?

Fällt Euch was ein, mit welcher Begründung man die Bescheide offenhalten kann, soweit es sich nur um einen Einspruch wegen der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen (altes Recht) handelt?

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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RE: Umfang des Vorläufigkeitsvermerks - Vorwitzig - 29.01.2008 10:38

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