Warum gestaltet StB das so?
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10.09.2014, 22:53
Beitrag: #5
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RE: Warum gestaltet StB das so?
Aus dem Tatbestand in EFG 2012, 1505 ergibt sich mehr:
Zitat:Nach erfolglosem Einspruchsverfahren hat der Kläger Klage erhoben. Riecht wohl doch nach StB-Fehler, denn ein Laie wird wohl kaum auf die Idee einer Sonderbilanz kommen. Umgekehrt würde ich es ja glauben (in Gesamthand bilanziert, SBV wäre besser), aber ausversehen ins SBV? |
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Warum gestaltet StB das so? - Uwe - 10.09.2014, 18:26
RE: Warum gestaltet StB das so? - phönix - 10.09.2014, 20:45
RE: Warum gestaltet StB das so? - phönix - 10.09.2014, 20:46
RE: Warum gestaltet StB das so? - Uwe - 10.09.2014, 21:22
RE: Warum gestaltet StB das so? - showbee - 10.09.2014 22:53
RE: Warum gestaltet StB das so? - phönix - 11.09.2014, 00:06
Warum gestaltet StB das so? - showbee - 11.09.2014, 07:42
RE: Warum gestaltet StB das so? - tosch - 11.09.2014, 09:45
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