Warum gestaltet StB das so?
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10.09.2014, 18:26
Beitrag: #1
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Warum gestaltet StB das so?
Hallo allerseits,
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 21.5.2014, V R 20/13 Entnahme bei Betriebsaufgabe - Keine Geschäftsveräußerung i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG bei gänzlich fehlender Übereignung oder Einbringung von Gegenständen des Unternehmens Welchen Grund kann es haben, dass ein Steuerpflichtiger/Steuerberater bei einer Geschäftsaufgabe die Wirtschaftsgüter nicht in das neue Unternehmen einbringt? Hat der Steuerberater falsch beraten? ... Gruss Uwe |
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Warum gestaltet StB das so? - Uwe - 10.09.2014 18:26
RE: Warum gestaltet StB das so? - phönix - 10.09.2014, 20:45
RE: Warum gestaltet StB das so? - phönix - 10.09.2014, 20:46
RE: Warum gestaltet StB das so? - Uwe - 10.09.2014, 21:22
RE: Warum gestaltet StB das so? - showbee - 10.09.2014, 22:53
RE: Warum gestaltet StB das so? - phönix - 11.09.2014, 00:06
Warum gestaltet StB das so? - showbee - 11.09.2014, 07:42
RE: Warum gestaltet StB das so? - tosch - 11.09.2014, 09:45
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