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Warum gestaltet StB das so?
10.09.2014, 18:26
Beitrag: #1
Warum gestaltet StB das so?
Hallo allerseits,

BUNDESFINANZHOF Urteil vom 21.5.2014, V R 20/13

Entnahme bei Betriebsaufgabe - Keine Geschäftsveräußerung i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG bei gänzlich fehlender Übereignung oder Einbringung von Gegenständen des Unternehmens

Welchen Grund kann es haben, dass ein Steuerpflichtiger/Steuerberater bei einer Geschäftsaufgabe die Wirtschaftsgüter nicht in das neue Unternehmen einbringt?
Hat der Steuerberater falsch beraten? ... Cool

Gruss
Uwe
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Warum gestaltet StB das so? - Uwe - 10.09.2014 18:26
RE: Warum gestaltet StB das so? - Uwe - 10.09.2014, 21:22
Warum gestaltet StB das so? - showbee - 11.09.2014, 07:42

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