Umfang des Vorläufigkeitsvermerks
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28.01.2008, 15:00
Beitrag: #2
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RE: Umfang des Vorläufigkeitsvermerks
Zum Verständnis:
Willst Du damit sagen, dass *sich ein Einspruch beispielsweise auf ein anhängiges Verfahren Nr. 1 bezog, *zwischenzeitlich zum gleichen Thema die Verfahren Nr. 2 und 3 anhängig sind, *jetzt das Verfahren Nr. 1 aus sich Deines Einspruches abschlägig entschieden wurde und *das FA jetzt sagt: "Satz mit x": Deine Einspruchsentscheidung: negativ, da Grundlage das inzwischen abschlägig entschiedene Verfahren? gegenfragend: die Catja (Ansonsten würde ich sagen: Ja, - alle zum Zeitpunkt des Erlasses anhängige Verfahren sind mit in den pauschalen Vorläufigkeitsvermerk mit einbezogen, - die "künftigen" jedoch nicht.) ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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Nachrichten in diesem Thema |
Umfang des Vorläufigkeitsvermerks - Vorwitzig - 28.01.2008, 12:24
RE: Umfang des Vorläufigkeitsvermerks - Catja - 28.01.2008 15:00
RE: Umfang des Vorläufigkeitsvermerks - Vorwitzig - 29.01.2008, 10:38
RE: Umfang des Vorläufigkeitsvermerks - Kiharu - 08.03.2008, 21:34
RE: Umfang des Vorläufigkeitsvermerks - Petz - 08.03.2008, 22:07
RE: Umfang des Vorläufigkeitsvermerks - Catja - 08.03.2008, 22:23
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RE: Umfang des Vorläufigkeitsvermerks - Kiharu - 08.03.2008, 22:40
RE: Umfang des Vorläufigkeitsvermerks - Petz - 08.03.2008, 23:46
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RE: Umfang des Vorläufigkeitsvermerks - Petz - 09.03.2008, 12:08
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