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Dauerrechnung für Buchführung
04.09.2014, 13:39
Beitrag: #8
RE: Dauerrechnung für Buchführung
Ich halte es für nicht möglich. In A 14.5 Abs. 17 steht ja nur wie die Rng. auszusehen hat wenn sie zulässig ist. Über die Zulässigkeit finde ich dort keine konkrete Aussage. Mir fehlt wie gesagt das Dauerschuldverhältnis. Was machst Du wenn im Juli gekündigt wird bzw. der Mandant erkrankt und bringt seine Unterlagen im Oktober für Juni, was ist mit dem Leistungszeitraum, der haut dann nicht hin somit ist die Rechnung falsch.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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RE: Dauerrechnung für Buchführung - tolledeu - 04.09.2014 13:39

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